Wiki source for Lex Mitraspera Oriens


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Die älteste Gesetzesfassung die im Osten verwendet wurde. Mittlerweile durch die neuere [[ Grundgesetz | Gesetzesfassung]]abgelöst.

======Lex Mitraspera Oriens======

Ich, Thorus Wulfgar Seymorrian, Archon der östlichen Länder Mythodeas gebe meinem Volk die Gesetze des Landes um ein freundliches Miteinander im Namen der Elemente zu sichern. Die Elemente sind uns heilig und dennoch soll nicht über jene Geurteilt werden die an ihrem alten Glauben festhalten, sofern diese nicht gegen Recht und Gesetz des Landes verstoßen. Wir alle wissen um die Existenz und die Göttlichkeit der Elemente und haben diese stets in Ehren zu halten.

**Archon und Nyame**
Der Archon des Landes und seine Nyame sind in Wort und Tat nur an die Gesetze der Elemente gebunden.

**Keine Gnade**
Von diesem Gesetz sollen all jene, die es wagen der 2. Schöpfung wissend, willens und aus freien Stücken dienstbar zu sein, keinerlei Gnade erfahren. Die Strafe sei der Tod. Weder Forschung noch aktive Hilfe sollen geduldet werden. Ein jeder, der bei derlei Verbrechen erwischt wird, hat sich vor Archon und Nyame zu verantworten. Gelingt es jenem nicht seine Unschuld zu beweisen, so wird er von Archon und Nyame gemeinsam mit dem vollen Zorn der Elemente vernichtet werden, auf das von demjenigen nichts mehr auf dem Antlitz unseres schönen Landes verbleiben möge.

======Allgemeines======

====1 Diener der Elemente====

**1.1 Archon und Nyame**
Einem Archon und einer Nyame aus anderen Gebieten darf nichts geschehen. Es ist die Aufgabe eines Jeden deren Leben, Sicherheit und Wohlbefinden zu gewährleisten. Als treue Diener der Elemente sind sie unantastbar

**1.2 Gesandtschaften**
Bei einer Gesandschaft aus anderen Gebieten die im Auftrag ihrer Nyame oder ihres Archons handeln und das Land betreten ist das freie Geleit sicherzustellen.

======Strafgesetz======

=====1. Lug und Betrug=====

**1. 1 Verrat**
Derjenige, der das Land, seinen Archon, die Nyame oder dessen Volk täuscht, Unwahrheiten in böser Absicht zukommen lässt oder in irgendeiner Form verrät macht sich des Landesverrats schuldig und soll angemessen bestraft werden. Dem Schuldigen wird sein Besitzt entzogen und dem Archon übergeben. In manchen Fällen kann der Schuldige des Landes verwiesen oder zur Zwangsarbeit verpflichtet werden

**1. 2 Spionage**
Derjenige, der sich unberichtigten Zugang zu geheimen Informationen oder Landesgeschicke betreffenden Informationen verschafft und diese bewusst Dritten zugänglich macht, ist der Spionage schuldig und wird den Informationen die er enteignet hat entsprechend Bestraft. Dem Schuldigen wird der Besitz entzogen und dem Archon übergeben. In manchen Fällen kann der Schuldige des Landes verwiesen oder zur Zwangsarbeit verpflichtet werden

**1. 3 Falschaussage**
Derjenige, der sich einen persönlichen Vorteil durch falsche Aussagen sichern möchte und diese Verbreitet oder andere Verbrecher damit in Schutz nimmt, macht sich der Falschaussage schuldig. Die Strafe richtet sich nach der Art und Weise des Verbrechens. Sollte jemand einen anderen durch eine Falschaussage schützen, so wird er gleich dem Geschützen bestraft. In allen anderen Fällen wird dem Schuldigen die Hälfte seines Besitzes entzogen und dem Archon übergeben. In besonders schweren Fällen kann der Schuldige des Landes verwiesen oder zur Zwangsarbeit verpflichtet werden.

**1. 4 Fälschung**
Derjenige, der Dokumente des Landes wie etwa Urkunden oder gar Münzen unrechtmäßig herstellt, verändert oder missbraucht ist der Fälschung schuldig. Gleiches gilt auch für die Fälschungen von Dokumenten die einem Bürger des Landes zustehen. Dem Schuldigen wird die Hälfte seines Besitzes entzogen und dem Archon übergeben. In besonders schweren Fällen kann der Schuldige zur Zwangsarbeit verpflichtet werden.

**1. 5 Anstiftung zur Aufruhr**
Derjenige, der das gemeine Volk wider dem Archon oder dem Land aufwiegeln und zum Aufstand bewegen will macht sich der Anstiftung schuldig. Ebenso so gilt dies, wenn man andere zu einem Verbrechen verleitet. Ein Aufwiegler soll die Hälfte seines Besitzes entzogen und dem Archon übergeben werden. In besonders schweren Fällen kann der Schuldige des Landes verwiesen oder zur Zwangsarbeit verpflichtet werden. Ein Anstifter erhält die gleiche Strafe wie der Täter selbst und ihm kann darüber hinaus sein gesamtes Vermögen verlieren und zur Zwangsarbeit verpflichtet werden.

=====2. Leib und Seele=====

**2. 1 Mord**
Jener, der anderen auf hinterhältige Art und Weise das Leben nimmt macht sich des Morde schuldig und. Sein Hab und Gut geht an den Archon des Landes der die Familie des Opfers mittels der gepfändeten Habe ausreichend entlohnen wird. Des Weiteren wird der Schuldige zu Gestein verwandelt und in den Tiefen eines Sees dem Willen Aquas übergeben.
**
2. 2 Körperverletzung**
Der, der den Leib eines Anderen schändet oder verletzt und dies mit Absicht und nicht aus der Not heraus geschieht, der macht sich der Körperverletzung schuldig. Jene, die Soldaten oder Wachen zur Körperverletzung zwingen nehmen die Schuld von den Wachen auf sich und werden entsprechend bestraft. Die Strafte für die Körperverletzung richtet sich nach der Schwere der Verletzungen. In jedem Fall muss der Schuldige alle Kosten für die Genesung tragen und denselben Betrag an den Geschändeten zahlen.

**2. 3 Sklaverei**
Der, der Andere gegen seinen Willen festhält und dies nicht zum Ausgleich einer Straftat bewillig ist, macht sich der Sklaverei schuldig. Ein jeder, der vorgibt einen oder mehrere Sklaven zu besitzen soll das Gewicht in Gold eines jeden Sklaven an den Archon zahlen. Dieser wird jedem Sklaven einen entsprechenden Anteil zahlen und den Rest des Geldes für die Linderung des Armenleidens spenden. Jeder Sklave gilt ab diesen Zeitpunkt als frei und kann selbst entscheiden ob er Bürger Mitrasperas werden möchte.
**
2. 4 Bestechung**
Derjenige, der durch materielle oder spirituelle Gaben, einen Offiziellen milde stimmen will ist der Bestechung schuldig. Dem Schuldigen wird die Hälfte seines Besitzes entzogen und dem Archon übergeben. In besonders schweren Fällen kann der Schuldige des Landes verwiesen oder zur Zwangsarbeit verpflichtet werden.

**2. 5 Gastrecht**
Wer Haus und Hof eines Anderen betritt und ein Gastgeschenk darbringt soll bei der Annahme des Geschenks das Gastrecht erhalten. Dies sichert ihm die Führsorge und Freundlichkeit des Herren an seinem Feuer. Es verpflichtet jedoch auch, sich im Ernstfall an der Verteidigung des Gastgebers zu beteiligen. Jene, die einem Gast Schaden zufügen wollen sollen vom Gastgeber vertrieben werden, sofern sich der Gast nicht gegen das Land verschuldet hat.

=====3 Eigentum=====

**3. 1 Raub**
Jene, die durch Waffengewalt oder Drohung Anderen ihr Hab und Gut entwenden oder den Versuch starten machen ich des Raubs schuldig. Der Schuldige hat den Wert des gestohlenen Hab und Guts an den Archon zu zahlen und dieser wird das Opfer angemessen entschädigen. Des Weiteren wird dem Schuldigen das Mal der Schande in die Haut am rechten Unterarm gebrannt. In besonderes schweren Fällen kann der Schuldige des Landes verwiesen werden und sein gesamter Besitzt wird dem Archon übergeben.

**3. 2 Diebstahl**
Jene, die auf Heimtückische Art und Weise anderen ihr Hab und Gut entwenden sind Diebe und werden entsprechend bestraft. Der Schuldige muss das entwendete Hab und Gut seinem Eigentümer zurück geben und den Wert des Hab und Guts an den Archon entrichten. Dieser wird das Opfer angemessen entlohnen. Des Weiteren wird dem Dieb die rechte Hand entfernt und das Mal der Schande in die Haut am rechten Unterarm gebrannt. In besonderes schweren Fälle kann der Schuldige des Landes verwiesen werden und sein gesamter Besitzt wird dem Archon übergeben.
**
3. 3 Hehlerei**
Der, der unrechten Handel mit gestohlenen Waren betreibt oder diese erwirbt macht sich der Hehlerei schuldig. Der Schuldige muss das Hab und Gut welches er erworben hat an den Archon abgeben und ebenso dessen Wert bezahlen. Der Archon wird das Hab und Gut seinem Besitzer zurück geben und diesen angemessen entlohnen. Des Weiteren wird dem Hehler das Mal der Schande in die Haut am rechten unterarm gebrannt. In besonders schweren Fällen kann der Schuldige des Landes verwiesen werden und sein gesamter Besitz wird dem Archon übergeben.
Jene, die gestohlene Ware kaufen und sich dessen nicht bewusst waren können für unschuldig befunden werden sofern dieses bewiesen werden kann.

=====4 Schaden=====
**4. 1 Beschädigung**
Der, der eines Anderen das Hab und Gut mutwillig beschädigt soll dafür einstehen. Er muss das beschädigte Hab und Gut ersetzen und dem Geschädigten zusätzlich den Wert des Gegenstand bezahlen.

=====5 Mystisches und Alchemistisches=====

**5. 1 Schwarz Magie - Grundsatz**
Grundsätzlich ist es verboten die dunklen Küste dieser Magieform auszuüben oder das Wissen dieser Kunst zu verbreiten. Jene die dieses Gesetz missachten werden zu Stein verwandelt und Aqua's Gunst überlassen. Der Besitz des Schuldigen wird dem Archon des Landes übergeben.

**5. 2 Schwarze Magie - Forschung**
Ausgewählte Magie können die Erlaubnis des Archons erhalten und die schwarze Magie der Forschung wegen praktizieren. Dies ist nur an ausgewählten Orten, den Akademien des Landes, gestattet. Ein Jeder, der dieses Gesetz missachtet soll zu Stein verwandelt werden und ist anschließend Aqua's Gunst überlassen. Der Besitz des Schuldigen wird dem Archon des Landes übergeben.

**5. 3 schwarze Magie - Anderen Ortes**
In besonderen Fällen kann die schwarze Kunst, im Sinne der Forschung, nicht innerhalb einer Akademie ausgeübt werden. In solchen Fällen kann gestattet werden die Kunst anderen Ortes auszuüben. Ein Jeder, der die Kunst anderen Ortes ausübt und dies nicht gestattet wurde, soll zu Stein verwandelt werden und ist anschließend Aqua's Gunst zu überlassen.

**5. 4 Missbrauch alchemistischer Substanzen**
Derjenige, der alchemistische Substanzen missbraucht um sich Vorteile der einen oder anderen Art zu verschaffen soll gemäß der Taten gestraft werden. Für das Verwirren der Sinne mögen entsprechend der Schwere der Tat eine adäquate Anzahl Stockhiebe ausreichen, für Mord jedoch sei die volle Härte des Lex Mithraspera gültig

=====6 Ruhm und Ehr=====

**6. 1 Mord im Duell**
Derjenige, der seinen Widersacher in einem Ehrenduell, nach dessen Aufgabe, tötet macht sich des Mordes schuldig und soll entsprechend bestraft werden.

**6. 2 Forderungsbedingungen**
Ein Jeder, gleich welchen Standes, kann innerhalb Mitrasperas einen Jeden zu einem Duell fordern. Es kann bei Streitfragen um Recht und Land ein Duell gefochten werden und die Gründe müssen von beiden Seiten und einem Richter des Landes als gerechtfertigt angesehen werden.

**6. 3 Sieg im Duell**
Der Sieger eines Ehrenduells soll recht behalten

=====7 Armut=====

**7.1 Landstreicherei**
Jenen, die nichts besitzen ist es gestattet zu betteln und dennoch sollen sie nicht in Versuchung geraten andere zu belästigen oder gar zu bedrängen. Es ist gestattet Bettler mit Hieben und Schlägen zu vertreiben sofern man keinen Schaden am Leib anrichtet.

======Lehensgesetz======

=====1 Gesetzgebung=====

**1.1 Gesetzgebung**
Jeder Lehensnehmer ist berechtigt sein Land durch seine eigenen Gesetze zu beschützen, sofern diese nicht den Gesetzen des Archons widersprechen.

**1.2 Gültigkeit**
Die gegeben Gesetze der Lehensnehmer sind erst wirksam, wenn sie das Siegel, und somit die Zustimmung, des obersten Richters, sprich des Archons, tragen.


[[http://mythodeaost.bboard.de/board/ftopic-20279136nx23698-39.html Quelle: Altes Mythodea-Ost Forum 2007]]

[[Gesetze]]
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