Revision [255]

Last edited on 2013-02-12 21:03:33 by OstAdmin
Additions:
//Judikativ// Er ist verpflichtet und berechtigt, zu Gericht zu sitzen gemäß dem vorliegenden Gesetz oder dem Gesetz seines Lehens und dem der Reinen Elemente. Seine ist die höchste Gerichtsbarkeit in seinem Lande.
//Exekutiv// Er ist verpflichtet und berechtigt für die Durchsetzung seiner Gesetze zu sorgen, sei es selbst oder sei es durch die Ernennung von Lehnsleuten. Er ist verpflichtet und berechtigt, sein Volk und seine Lehnsleute vor Unbill jeglicher Art zu schützen, sei es selbst oder durch Ernennung entsprechender Verantwortlicher. Der oberste Lehensnehmer ist verpflichtet, dem Archon gemäß den Möglichkeiten seiner Landes Streiter im Kriegsfalle zuzuführen. Verlässt der Archon das Land, überträgt er die Heerführung des Siegels an einen geeigneten Vertreter. Hat das Land keinen Archon, so sollen die obersten Lehensnehmer sich mit der Nyame einigen, wer das Heer des Siegels zu führen hat. So soll es dem Siegel möglich sein, den verfemten Elementen entgegen zu stehen, wenn kein Archon unter ihnen ist. Der Oberste Lehensnehmer ist verpflichtet seine Streiter in den Krieg zu führen. Falls Gebrechen ihn davon abhalten, soll er für die Zeit dieser Gebrechen einen Statthalter ernennen, der alle seine Pflichten und Rechte ausübt.
//Legislativ// Der nachgeordnete Lehensnehmer ist verpflichtet, die Weisungen und Gesetze der Reinen Elemente zu befolgen. Er verpflichtet sich, dem vorliegenden Gesetz und dem seines Lehensherren getreulich zu handeln. Er ist verpflichtet die Besiedelung des Landes durch Verwaltung und Anleitung zu unterstützen, die dem ihm anvertrauten Volke ein gedeihliches Leben ermöglichen. Nachgeordnete Lehensnehmer sind nach Erlaubnis und Vorschrift berechtigt und verpflichtet die Gesetze ihres Lehensherren sowie diejenigen des vorliegenden Gesetzes durch Einzelvorschriften zu ergänzen wo für ein gedeihliches Zusammenleben nötig. Ihre Vorschriften werden von ihren Lehensherren überprüft und bestätigt.
//Judikativ// Er ist verpflichtet und berechtigt, zu Gericht zu sitzen gemäß dem Gesetz von Archon und Nyame, dem Gesetz seines Lehensherren, der von ihm erlassenen gesonderten Ordnungen und den Gesetzen der Reinen Elemente. Sein Urteil ist nur durch die Gerichtsbarkeit seines Lehensherren oder der Reinen Elemente und ihrer Avatare anzuzweifeln.
//Exekutiv// Nachgeordnete Lehensnehmer sind verpflichtet und berechtigt, die Gesetze ihres Lehensgebers sowie diejenigen des vorliegenden Gesetzes durchzusetzen, sei es selbst oder sei es durch die Ernennung von Lehnsleuten. Er ist verpflichtet und berechtigt, sein Volk und seine Lehnsleute vor Unbill jeglicher Art zu schütze, sei es selbst oder durch Ernennung entsprechender Verantwortlicher. Er ist verpflichtet, seinem Lehensherrn gemäß den Möglichkeiten seines Landes Streiter im Kriegsfalle zuzuführen.
Deletions:
Judikativ Er ist verpflichtet und berechtigt, zu Gericht zu sitzen gemäß dem vorliegenden Gesetz oder dem Gesetz seines Lehens und dem der Reinen Elemente. Seine ist die höchste Gerichtsbarkeit in seinem Lande.
Exekutiv Er ist verpflichtet und berechtigt für die Durchsetzung seiner Gesetze zu sorgen, sei es selbst oder sei es durch die Ernennung von Lehnsleuten. Er ist verpflichtet und berechtigt, sein Volk und seine Lehnsleute vor Unbill jeglicher Art zu schützen, sei es selbst oder durch Ernennung entsprechender Verantwortlicher. Der oberste Lehensnehmer ist verpflichtet, dem Archon gemäß den Möglichkeiten seiner Landes Streiter im Kriegsfalle zuzuführen. Verlässt der Archon das Land, überträgt er die Heerführung des Siegels an einen geeigneten Vertreter. Hat das Land keinen Archon, so sollen die obersten Lehensnehmer sich mit der Nyame einigen, wer das Heer des Siegels zu führen hat. So soll es dem Siegel möglich sein, den verfemten Elementen entgegen zu stehen, wenn kein Archon unter ihnen ist. Der Oberste Lehensnehmer ist verpflichtet seine Streiter in den Krieg zu führen. Falls Gebrechen ihn davon abhalten, soll er für die Zeit dieser Gebrechen einen Statthalter ernennen, der alle seine Pflichten und Rechte ausübt.
Legislativ Der nachgeordnete Lehensnehmer ist verpflichtet, die Weisungen und Gesetze der Reinen Elemente zu befolgen. Er verpflichtet sich, dem vorliegenden Gesetz und dem seines Lehensherren getreulich zu handeln. Er ist verpflichtet die Besiedelung des Landes durch Verwaltung und Anleitung zu unterstützen, die dem ihm anvertrauten Volke ein gedeihliches Leben ermöglichen. Nachgeordnete Lehensnehmer sind nach Erlaubnis und Vorschrift berechtigt und verpflichtet die Gesetze ihres Lehensherren sowie diejenigen des vorliegenden Gesetzes durch Einzelvorschriften zu ergänzen wo für ein gedeihliches Zusammenleben nötig. Ihre Vorschriften werden von ihren Lehensherren überprüft und bestätigt.
Judikativ Er ist verpflichtet und berechtigt, zu Gericht zu sitzen gemäß dem Gesetz von Archon und Nyame, dem Gesetz seines Lehensherren, der von ihm erlassenen gesonderten Ordnungen und den Gesetzen der Reinen Elemente. Sein Urteil ist nur durch die Gerichtsbarkeit seines Lehensherren oder der Reinen Elemente und ihrer Avatare anzuzweifeln.
Exekutiv Nachgeordnete Lehensnehmer sind verpflichtet und berechtigt, die Gesetze ihres Lehensgebers sowie diejenigen des vorliegenden Gesetzes durchzusetzen, sei es selbst oder sei es durch die Ernennung von Lehnsleuten. Er ist verpflichtet und berechtigt, sein Volk und seine Lehnsleute vor Unbill jeglicher Art zu schütze, sei es selbst oder durch Ernennung entsprechender Verantwortlicher. Er ist verpflichtet, seinem Lehensherrn gemäß den Möglichkeiten seines Landes Streiter im Kriegsfalle zuzuführen.


Revision [254]

Edited on 2013-02-12 21:02:10 by OstAdmin
Additions:
======VON DEN GEWALTEN======
=====Von der obersten Gewalt:=====
====Die Nyame====
===Hochämter der Nyame===
====Der Archon====
===Hochämter des Archons===
=====Von der Mittelbaren Gewalt=====
====Das Lehen====
===Der oberste Lehensnehmer===
Der oberste Lehensnehmer ist verpflichtet, die Weisungen und Gesetze der Reinen Elemente zu befolgen. Er verpflichtet sich, dem vorliegenden Gesetz getreulich zu handeln. Legislativ Er ist verpflichtet die Besiedelung seines Landes durch Gesetze und Verwaltung zu unterstützen, die dem vorliegenden Gesetz entsprechen und die seinem ganzen Volke ein gedeihliches Leben ermöglichen. Er bestätigt die Ordnungen der nachgeordneten Lehensnehmer.
===Volk und Bürger===
=====VON DEN STRAFTATEN=====
===Keine Gnade den Verfemten===
===Verrat und Ausforschung===
===Sklaverei===
===Anstiftung zur Aufruhr===
===Bestechung===
===Maulwürfe===
===Heraldik===
===Symbole der Feinde===
===Andere Straftaten===
=====VON DEN WEITEREN BESTIMMUNGEN DES LANDES=====
===Das Leben und die Gesundheit===
===Freiheit===
===Das Eigentum===
===Die Ehre===
===Waffen im Land===
===Archon und Nyame fremden Landes===
===Gesandtschaften fremden Landes===
===Gepflogenheiten der Elementarvölker===
=====VON DEN ZÖLLEN UND STEUERN DES SIEGELS UND DER LEHEN=====
===Steuern der östlichen Ländereien===
===Steuerpflicht===
===Der Zehnt===
Auf den Anbau von Rauschmitteln aller Art - Alkohol zählt nicht zu den Rauschmitteln – erhebt der Archon 2 von Zehn Anteile des Gewinns an Steuer.

===Zölle===
=====VON DER MAGIE=====
===Zur schwarzem Magie===
===Die Magie der Verfemten===
===Dämonologie===
===Nekromantie und Blutmagie===
===Anwendung von Schwarzmagie unter Zwang oder Beeinflussung===
Deletions:
Gesetz
VON DEN GEWALTEN
Von der obersten Gewalt:
Die Nyame
Hochämter der Nyame
Der Archon
Hochämter des Archons
Von der Mittelbaren Gewalt
Das Lehen
Der oberste Lehensnehmer
Der oberste Lehensnehmer ist verpflichtet, die Weisungen und Gesetze der Reinen Elemente zu befolgen. Er verpflichtet sich, dem vorliegenden Gesetz getreulich zu handeln.
Legislativ Er ist verpflichtet die Besiedelung seines Landes durch Gesetze und Verwaltung zu unterstützen, die dem vorliegenden Gesetz entsprechen und die seinem ganzen Volke ein gedeihliches Leben ermöglichen. Er bestätigt die Ordnungen der nachgeordneten Lehensnehmer.
Volk und Bürger
VON DEN STRAFTATEN
Keine Gnade den Verfemten
Verrat und Ausforschung
Sklaverei
Anstiftung zur Aufruhr
Bestechung
Maulwürfe
Heraldik
Symbole der Feinde
Andere Straftaten
VON DEN WEITEREN BESTIMMUNGEN DES LANDES
Das Leben und die Gesundheit
Freiheit
Das Eigentum
Die Ehre
Waffen im Land
Archon und Nyame fremden Landes
Gesandtschaften fremden Landes
Gepflogenheiten der Elementarvölker
VON DEN ZÖLLEN UND STEUERN DES SIEGELS UND DER LEHEN
Steuern der östlichen Ländereien
Steuerpflicht
Der Zehnt
Auf den Anbau von Rauschmitteln aller Art - Alkohol zählt nicht zu den Rauschmitteln – erhebt der Archon 2 von Zehn Anteile des Gewinns an Steuer.
Zölle
VON DER MAGIE
Zur schwarzem Magie
Die Magie der Verfemten
Dämonologie
Nekromantie und Blutmagie
Anwendung von Schwarzmagie unter Zwang oder Beeinflussung


Revision [248]

Edited on 2013-02-12 19:42:12 by Thalion
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[[Gesetze]]
Deletions:
[[Gesetze_und_Ordnungen]]


Revision [244]

Edited on 2013-02-12 19:39:50 by Thalion
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[[Gesetze_und_Ordnungen]]
Deletions:
[[Gesetze und Ordnungen]]


Revision [243]

Edited on 2013-02-12 19:39:12 by Thalion
Additions:
[[Gesetze und Ordnungen]]
Deletions:
[[Gesetze]]


Revision [240]

Edited on 2013-02-12 19:32:40 by Thalion
Additions:
[[Gesetze]]
Deletions:
[[Gesetze_und_Ordnungen]]


Revision [238]

Edited on 2013-02-12 19:30:01 by Thalion
Additions:
[[Gesetze_und_Ordnungen]]
Deletions:
[[Gesetze und Ordnungen]]


Revision [236]

The oldest known version of this page was created on 2013-02-12 19:27:49 by Thalion
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